Also, der Reihe nach:
1. Wer den Antrag stellen will, sollte es sich gut überlegen.
Am Anfang des Berufslebens würde ich es auf keinen Fall tun, eher dem Ende zu.
Wenn ich eine Schwerbeschädligung habe, die unter 50% liegt, kann ich mich gleichstellen
ssen, d.h. bis auf mehr Urlaub, Behindertenausweis und Steuerermäßigung erhalte ich alle Statussituationen, wie über 50%.
Aber: bei einer Bewerbung kann mir das erheblich zum Nachteil gereichen.
Angeben muss ich es nicht von vornherein, so wie auch den Diabetes nicht, außer ich bewerbe mich um einen Job, der davon erheblich beeinflusst würde.
2. Wenn ich den Antrag stelle und bleibe unter 40% geht das den Arbeitgeber eigentlich nichts an, aber wenn ich den Antrag auf Gleichstellung stelle (bei der Bundesagentur für Arbeit), dann wird darüber der AG informiert und es befindet sich in den Personalunterlagen, mit allen möglichen Folgen, auch einschließlich des höheren Kündigungsschutzes.