Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"




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Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon diadok » Fr 27. Feb 2009, 19:16

Ein neues Thema im offenen Bereich des Forums: das Schwerbehindertenrecht und der Diabetes.
Frage an alle: was haltet Ihr davon, wie seht ihr es: schwerbeschädigt sein beantragen oder lieber eher nicht?
Ich hoffe auf interessante Argumente und Aspekte und vor allem Hilfestellungen für alle, die sich mit diesem Gedanken vertraut machen wollen.
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon Marita » Sa 7. Mär 2009, 15:43

ich hatte nie darüber nachgedacht ob ich einen schwerbehindertenausweis beantrage...früher hatte ich auch "nur" diabetes ohne beschwerden und war im angestelltenverhältnis beschäftigt...die überlegung evtl mal einen anderen job zu machen und auf grund der schwerbehinderung mir selbst im weg zu stehen kam also die anerkennung der behinderung für mich nicht in frage

heute habe ich neurologische störungen große probleme mit den augen und bin ziemlich eingeschränkt in meinen bewegungungen..... somit sehe das jetzt ganz anders ausserem bin ich selbstständig und auf keinen arbeitgeber mehr angewiesen

seit ein paar wochen überlege ich die anerkennung der schwerbeschädigung zu beantragen..nur hab ich leider keine ahnung wie das vor sich geht
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon Kia » Sa 7. Mär 2009, 22:04

Hallo,

ich stehe gerade am Ende meines Studiums. Die Frage nach einem Behindertenausweises hat sich für mich am Anfang des Studiums wegen des Bafögantrages gestellt. Ich habe dann 40% bekommen, ab 50% ist man doch erst schwerbehindert? Mir bringen meine paar Prozent dann nichts. Ich hätte doch, wenn ich mal berufstätig bin die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag zu stellen? So hab ich das zumindest in Erinnerung. Ob ich das mal tun werde weiß ich noch nicht, ich hätte zu sehr Angst dadurch Nachteile zu haben, ohne Job denke ich bringt es mehr Nachteile, das hört man zumindest in dem ein oder anderen Forum öfters.
Eine Frage die sich mir stellt, welche Rechte hat man denn mit den 50% tatsächlich, und welche Nachteile? Wie ist es bei der Arbeitssuche? Muss ich meine 40% angeben? Wenn ja, auch schon in der Bewerbung?

LG Kia
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon diadok » Mo 9. Mär 2009, 17:57

Also, der Reihe nach:
1. Wer den Antrag stellen will, sollte es sich gut überlegen.
Am Anfang des Berufslebens würde ich es auf keinen Fall tun, eher dem Ende zu.
Wenn ich eine Schwerbeschädligung habe, die unter 50% liegt, kann ich mich gleichstellen lassen, d.h. bis auf mehr Urlaub, Behindertenausweis und Steuerermäßigung erhalte ich alle Statussituationen, wie über 50%.
Aber: bei einer Bewerbung kann mir das erheblich zum Nachteil gereichen.
Angeben muss ich es nicht von vornherein, so wie auch den Diabetes nicht, außer ich bewerbe mich um einen Job, der davon erheblich beeinflusst würde.

2. Wenn ich den Antrag stelle und bleibe unter 40% geht das den Arbeitgeber eigentlich nichts an, aber wenn ich den Antrag auf Gleichstellung stelle (bei der Bundesagentur für Arbeit), dann wird darüber der AG informiert und es befindet sich in den Personalunterlagen, mit allen möglichen Folgen, auch einschließlich des höheren Kündigungsschutzes.
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon Kia » Mi 11. Mär 2009, 07:33

So ungefähr habe ich mir das gedacht... dankeschön.

Einen schönen Tag noch :D
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon Jürgen » Mo 30. Mär 2009, 18:59

Hallo
Hab auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Muss jetzt als Typ 2 Diabetiker 4 mal Spritzen. Laut meiner Ärztin bin ich wegen Schichtarbeit ,unter anderm Nachtschicht Schwer Einstellbar.Hat jemand Erfahrung mit wieviel Prozent ich Rechnen kann ?
Gruß Jürgen
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon diadok » Di 31. Mär 2009, 16:17

Das kann man so nicht beantworten :oops:
Also, schwer einstellbar ist (LSG Düsseldorf) mit durchaus 50 % zu bewerten. Die Verwaltungsämter aber versuchen zu drücken nach folgender, nicht mehr zeitgemäßer, Bemessung: diätetisch: 20%, mit oralen Medikamenten: 30%, mit Insulin (Typ II): 40% und Ende der Fahnenstange. :mrgreen:
Banaler Hintergrund: man spart dem gleichen Diennstherrn Geld, denn mit 50% kann ich mit 63 Jahren phne Abschläge in Rente gehen, erhalte Steuerermäßigung und jährlich 5 Tage Urlaub mehr. :lol:

Ich selbst kenne dieses Problem und gehe jetzt, mit Hilfe des DDB, vor das Sozialgericht. :o
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon Jürgen » Mi 1. Apr 2009, 05:51

Danke für die Antwort.Hab ja noch andere Probleme.U.a. Hüftgelenk Arthrose Beidseitig.Augenschädigung durch Bluthochdruck.Hörschädigung,brauche 2 Hörgeräte.und Osteroporose. Bin mal gespannt wie sie mich Einstufen
Gruss Jürgen
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon diadok » Do 2. Apr 2009, 11:35

auf jeden Fall dranbleiben, evtl. in Widerspruch gehen uns auch, wenn notwendig den Klageweg vor den Sozialgerichten beschreiten. :shock:
Sinnvoll ist es, wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat. :idea:
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Re: Diabetes - Anerkennung als "schwerbeschädigt"

Beitragvon mona63 » Do 30. Apr 2009, 00:30

ich habe im Feb.09, 40% bekommen, habe vor, einen verschlimmerungs Antrag zustellen, da ich im Juni eine OP habe ( an der Schulter ), nun ist meine frage, welcher Zeitraum sollte dazwischen liegen, 2-3 Monate oder doch lieber 6-7 Monate?

Zuckersüßen Gruß an alle, Monika
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